Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk sind auf dem ganzen Gemeindegebiet von Gossau ZH nicht mehr gestattet. Dieses allgemeine Feuerverbot tritt ab sofort in Kraft und gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat.
Die Wiesen, Felder, Böschungen und Waldgebiete sind sehr trocken, da es seit einiger Zeit nicht mehr ausreichend geregnet hat. Die Gefahr eines Flächenbrandes ist bereits jetzt erheblich. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat – insbesondere in Hinblick auf den 1. August – die Lage zusammen mit Fachverantwortlichen geprüft und gestützt auf §18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuer – und Feuerwerksverbot ausgesprochen. Dies bedeutet:
- kein Entfachen von offenen Feuern im Freien
- kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrillgeräten)
- kein Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen odgl.
- kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern
- kein Entfachen von Höhenfeuern